In vielen Fällen eines Investments ist es vorgeschrieben, dass die Investmentgesellschaft durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft wird.
Testate sind dabei häufig bereits bei der Gründung der Investmentgesellschaft zu erstellen. Desweiteren sind Testate auch während des laufenden Geschäftsbetriebes anzufertigen. Immer wieder kommt es vor, dass Anleger sich auf die erteilten Testate verlassen und dann ihre Anlageentscheidung tätigen. Stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass die Anlageentscheidung nicht zu dem erstrebten Erfolg geführt hat, entsteht die Frage nach der Ursache des Fehlschlags. Hier kann dann zu prüfen sein, ob die durch einen Wirtschaftsprüfer erteilten Prüfergebnisse fehlerhaft waren. Hat sich ein Anleger auf die Richtigkeit der Prüfergebnisse verlassen, dann kann dies zu Regressansprüchen gegen den Wirtschaftsprüfer führen.
Vorteilhaft hinsichtlich der Ansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer ist es, dass dieser per Gesetz eine Versicherung gegen einen Vermögensschaden abgeschlossen haben muss. Daher kann hier durchaus mit einer finanziellen Kompensation gerechnet werden.
Sofern Ansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer in Betracht kommen, raten wir dazu, eine rechtliche Beratung durchführen zu lassen.
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